Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KKS Reichel e.K. und ihren Kunden.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der KKS Reichel e.K., Victoriastraße 63, 45772 Marl, Inhaber: Adrian Reichel (nachfolgend „Auftragnehmer“).
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen oder selbst als Subunternehmer tätig zu werden.
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
(3) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrags innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Zusatz- oder Mehrleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert berechnet.
(4) Warte-, Stand- oder Stillstandszeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gelten als kostenpflichtige Zusatzleistungen.
(5) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(6) Nach Ablauf der 7-Tages-Frist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass:
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(1) Lieferungen erfolgen ausschließlich in Verbindung mit Montageleistungen.
(2) Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(3) Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung.
(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Kunden abzunehmen.
(2) Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn:
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden, die zurückzuführen sind auf:
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Gelieferte Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(1) Für Unternehmer ist Gerichtsstand Marl.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.